Rattenbekämpfung Reinfeld / Hinweise der Stadt Reinfeld (Holstein) zur Rattenbekämpfung

Pressemitteilung vom 09.03.2015 / Stadt Reinfeld (Holstein), Der Bürgermeister

Hinweise der Stadt Reinfeld (Holstein) zur Rattenbekämpfung

auf der Grundlage der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Stormarn vom 01.12.2014:

Verpflichtete / Zur Rattenbekämpfung verpflichtet sind die Eigentümer, neben den Eigentümern die Besitzer. (im Folgenden: Verpflichtete)

Feststellung und Anzeige des Befalls / Die Verpflichteten haben jeden Rattenbefall und seinen Umfang sowie die zur Bekämpfung getroffenen Maßnahmen unverzüglich bei der Ordnungsbehörde anzuzeigen.

Bekämpfung / Die Verpflichteten haben jeden Rattenbefall unverzüglich zu bekämpfen.

Bekämpfungsmittel und Bekämpfungsgeräte / Für die Bekämpfung von Ratten dürfen Mittel und Geräte angewendet werden, die nach den geltenden Vorschriften zugelassen und im Handel erhältlich sind. Durch geänderte Vorschriften und laufende Prüfverfahren befindet sich die Verwenderkategorie im Wandel. Beim Kauf ist daher konkret zu erfragen, ob dies Mittel noch vom Verbraucher ohne Sachkunde angewendet werden darf. Bedarf es zur Anwendung eines Mittels eines besonderen Sachkundenachweises, hat die Bekämpfung durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder Schädlingsbekämpfer zu erfolgen.

Sicherheitsmaßnahmen / Bei der Rattenbekämpfung dürfen Menschen und Haustiere nicht gefährdet werden. Auf Bekämpfungsmittel und Bekämpfungsgeräte ist deutlich sichtbar hinzuweisen; bei Giften sind auch der Name des Mittels und sein Wirkstoff anzugeben.

Beseitigung der Ratten und Giftköder / Die Verpflichteten haben nach einer Bekämpfung nach toten Ratten zu suchen. Tote Ratten sind von Ihnen unverzüglich unschädlich zu beseitigen. Sie können insbesondere an eine Tierkörperbeseitigungsanstalt abgeliefert werden, in Schleswig-Holstein aktuell nur an die Firma Rendac Jagel in Jagel bei Schleswig. Einzelne Ratten können in einer Plastiktüte in der Restmülltonne entsorgt werden. Die Verpflichteten haben Giftköder nach Abschluss der Bekämpfungsmaßnahmen unverzüglich so zu beseitigen, dass keine Gefahr mehr von ihnen ausgehen kann.

Nachfolgende Bekämpfung / Nach Abschluss der Bekämpfungsmaßnahmen sind die Rattenlöcher und die von Ratten genagten Durchtrittsstellen mit geeigneten Mitteln fest zu verschließen. Bauliche Mängel, die den Aufenthalt von Ratten begünstigen oder den Zugang der Ratten in Gebäude erleichtern, sind unverzüglich fachgerecht zu beseitigen.

Durch die milden Winter gibt es mehr Ratten. In Reinfeld wird das Rattenvorkommen auch durch die Teiche begünstigt. Unter dem Stichwort Schädlingsbekämpfung sind im Branchenteil des Telefonbuchs und im Internet Fachleute für die Bekämpfung von Ratten zu finden. Mit Köderkästen und für Verbraucher ohne Sachkunde zugelassenem Rattengift kann auch selbst eine Bekämpfung vorgenommen werden. die Utensilien sind zum Beispiel im Fachhandel oder Baumarkt erhältlich.

Eltern werden gebeten, Ihre Kinder auf mögliche Rattenbekämpfungsmaßnahmen und die damit verbundenen Gefahren hinzuweisen.

Hunde- und Katzenhalter sollten Ihre Tiere beaufsichtigen.

 

Für weitere Hinweise zur fachgerechten Rattenbekämpfung klicken Sie hier

oder rufen Sie einfach bei uns an: Supella GmbH Schädlingsbekämpfung Reinfeld: 04533 79400