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Marder fangen mit der Marderfalle

Als IHK geprüfte Schädlingsbekämpfer und Kammerjäger mit zusätzlicher Ausbildung zum Jäger mit spezieller Fangjagdausbildung sind wir in der Lage, den Marder / Steinmarder auf Ihrem Grundstück oder im Dachboden mit einer Marderfalle zu fangen. In Hamburg, Schleswig-Holstein, Kiel, Lübeck und dem nördlichen Niedersachsen können wir Marder fangen.

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Bilder und Video zu Marderfallen

Informationen zu Marder fangen

Der Marder darf gefangen werden. Geregelt wird dies im Bundes- / Landesjagdgesetz.  Der Jäger (Stadtjäger) jagt aber nur in seinem Revier, nicht auf befriedetem Grund (Privatgrundstück, Dachboden, etc.). Aufgrund einer Ausnahme im BJagdG/LJagdG darf aber auch der Eigentümer auf seinem Grund den Marder fangen, vorausgesetzt er hat auch die Befähigung (Jagdschein/Fangjagderlaubnis siehe jeweiliges LJagdG). Wenn nicht, kann er eine befähigte Person beauftragen. Ein Fangen des Marders ohne diese Voraussetzungen, z.B. mit einer Marderfalle aus dem Baumarkt, ist ein Verstoß gegen die Jagdgesetze und das Tierschutzgesetz. Dies kann zu erheblichen Geldbußen führen. Die Mitarbeiter der Firma Supella Schädlingsbekämpfung sind Jäger und/oder haben eine Fangjagderlaubnis.
Beim Einsatz einer Marderfalle / Lebendfalle zum Marder fangen sind verschiedene Punkte zu berücksichtigen. Der Aufsteller muss die gesetzlichen Anforderungen (Jagdschein/Fangjagderlaubnis) erfüllen. Die Jagdzeiten (Hamburg und Schleswig-Holstein: 15.10 bis 31.03) müssen eingehalten und es dürfen nur zugelassene Fallen eingesetzt werden. In Schleswig-Holstein muss diese Marderfalle zusätzlich durch einen „Fallen-TÜV“ abgenommen und plombiert sein. Aufgestellte Fallen müssen mindestens zweimal täglich kontrolliert werden. Bedenken Sie auch was nach einem erfolgreichem Fang geschieht. Die Falle mit dem Marder muss z.B. vom Dachboden ins Freie und an einen entfernten Ort geschafft weden. Der Marder ist bissig und stinkt! Auch das Freilassen in einem fremden Revier ist ohne die Erlaubnis des Revierinhabers (Jäger/Stadtjäger) nicht erlaubt.
Der Einsatz einer Marderfalle / Totschlagfalle kann extrem gefährlich werden. Beachten sie unbedingt alle Gesetze und Sicherheitsanforderungen. Es gelten die gleichen Anforderungen wie bei der Lebendfalle, zusätzlich muss die Falle aber so gesichert aufgestellt werden, dass keine Gefahr für andere Tiere oder sogar Menschen entstehen. Dies kann nur vom Fachmann durch die Verwendung von zugelassenen Fallen zusammen mit  Fangkisten/Bunkern erfolgen. Zugelassen sind in Deutschland nur Fallen die auf Zug auslösen und die erforderliche Schlag- und Klemmkraft besitzen. Auch dies wird im BJagdG/LJagdG geregelt.

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Ansprechpartner für die Marderabwehr in den Standorten:

Marderabwehr Hamburg / 040 303 92 333

Marderabwehr und Marderbekämpfung in Hamburg und allen Stadtteilen: Alsterdorf, Altengamme, Allermöhe, Altenwerder, Altona, Barmbek, Bergedorf, Bahrenfeld, Bergstedt, Billbrook, Billstedt, Billwerder, Blankenese, Borgfelde, Bramfeld, Curslack, Cranz, Dulsberg, Duvenstedt, Eidelstedt, Eilbek, Eimsbüttel, Eißendorf, Eppendorf, Farmsen, Berne, Finkenwerder, Fuhlsbüttel, Groß Borstel, Groß Flottbek, Gut Moor, HafenCity, Altstadt, Hammerbrook, Harburg, Hamm, Harvestehude, Hausbruch, Heimfeld, Hoheluft, Hohenfelde, Horn, Hummelsbüttel, Iserbrook, Jenfeld, Kirchwerder, Kleiner Grasbrook, Langenbek, Langenhorn, Lemsahl-Mellingstedt, Lohbrügge, Lokstedt, Lurup, Marienthal, Marmstorf, Moorburg, Moorfleet, Neuallermöhe, Neuengamme, Neugraben-Fischbek, Neuland, Neustadt, Niendorf, Nienstedten, Ochsenwerder, Ohlstedt, Osdorf, Othmarschen, Ottensen, Poppenbüttel, Rahlstedt, Reitbrook, Rissen, Rönneburg, Rothenburgsort, Rotherbaum, Sasel, Schnelsen, Sinstorf, Spadenland, St. Georg, St. Pauli, Steilshoop, Steinwerder, Stellingen, Sternschanze, Sülldorf, Tatenberg, Tonndorf, Uhlenhorst, Veddel, Volksdorf, Waltershof, Wandsbek, Wellingsbüttel, Wilhelmsburg, Wilstorf, Winterhude, Wohldorf-Ohlstedt. Und den Randgemeinden wie: Barsbüttel, Willinghusen, Stellau, Stemwarde

Marderabwehr Ahrensburg – Großhansdorf / 04102 803456

Marderabwehr und Marderbekämpfung in Großhansdorf, Ahrensburg, Stapelfeld, Amt Siek, Siek, Brunsbek, Hoisdorf, Todendorf, Braak, Todendorf, Delingsdorf, Ammersbek, Bargteheide, Hammoor, Jersbek, Tremsbüttel, Lasbek, Tangstedt, Kayhude, Bargfeld-Stegen, Elmenhorst, Neritz, Willinghusen, Stemwarde, Barsbüttel, Stellau,  etc.

Marderabwehr Lübeck – Reinfeld / 04533 79400

Von Reinfeld aus betreut die Supella Schädlingsbekämpfung die Marderabwehr und Marderbekämpfung in Lübeck mit den Stadtteilen Moisling, Innenstadt, St. Jürgen, Buntekuh, Schlutup, St. Lorenz, St. Gertrud, Kücknitz und Travemünde.  Der Einsatzbereich umfasst aber auch Bad Segeberg, Bad Oldesloe, Eutin, Grömitz, Neustadt, Scharbeutz, Timmendorf und Timmendorfer-Strand.

Marderabwehr Kiel / 0431 55686601

Die Marderabwehr Kiel wird durch die Supella Schädlingsbekämpfung Kiel im gesamten Stadtgebiet von Kiel mit den Stadtteilen Kiel-Mitte, Holtenau, Kronshagen, Friedrichsort, Altenholz, Heikendorf, Laboe, Mönkeberg, Elmschenhagen durchgeführt. Aber auch in den Städten und Gemeinden in der Nähe von Kiel, wie Eckernförde, Rendsburg, Neumünster, Plön, Malente, Preetz, Schönberg oder Schwentinental wird die Marderabwehr und Marderbekämpfung durch die Schädlingsbekämpfung Kiel angeboten.

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